Wie wir im Februar berichteten, lehnt die Bundesärztekammer die Einführung einer ärztlichen Meldepflicht ab, wenn minderjährige Mädchen von Genitalverstümmelung bedroht oder betroffen sind und stärkt damit den Schutz der Täter.
Statt sich endlich für diesen dringend notwendigen Schritt stark zu machen, unterstützt die Ärztekammer jetzt eine beispiellose Populismus-Aktion, bei der es um die Einführung eines eigenen Diagnoseschlüssels „Genitalverstümmelung“ geht:
Dabei fehlen bisher jegliche Belege für dessen Notwendigkeit – d.h. die Krankenkassen bestätigen, dass sie selbstverständlich die notwendigen Behandlungskosten für Verstümmelungsopfer übernehmen und es gibt einen Code (S38.2), unter dem sämtliche Formen der „traumatischen Amputation der äußeren Genitalorgane“ erfasst werden können.
In einem heutigen Schreiben bitten wir die Bundesärztekammer um Stellungnahme.
In unserem aktuellen Blog-Artikel finden Sie alle Hintergründe.