Am 07.Juni 2008 verabschiedete das ägyptische Parlament ein Gesetz, das die Durchführung von Genitalverstümmelung unter Strafe stellt – es sei denn, ÄrztInnen stellen eine „medizinische Notwendigkeit“ fest. Ines Laufer nimmt diese Klausel etwas genauer unter die Lupe und kommentiert das Gesetz unter Berücksichtigung des „Verstümmelungs-Alltags“ in dem beliebten Urlaubsland.
Zum Kommentar von Ines Laufer als PDF-Dokument.
4 Comments
Das ist doch krank. Das wäre genauso man würde Männern die Eichel abschneiden und zunähen.
[…] die Verstümmelung von Mädchen durch Mediziner wieder legalisiert: Sie müssen lediglich deren “Notwendigkeit” […]
[…] Erst im Jahr 2008 wurde in Ägypten die Verstümmelung von Mädchen durch Mediziner wieder legalisiert: Sie müssen lediglich deren“Notwendigkeit” attestieren… […]
[…] davon ab, das Strafrecht zu verschärfen. Erst im Jahr 2008 wurde die Verstümmelung von Mädchen indirekt legalisiert, indem Mediziner diese Tat straffrei verüben dürfen, wenn sie vorher eine „medizinische […]