Der „Fall Dinah“ in den Medien
10. Februar 2010
Petition gegen Verharmlosung von Genitalverstümmelung
10. Februar 2010

Am 07.Juni 2008 verabschiedete das ägyptische Parlament ein Gesetz, das die Durchführung von Genitalverstümmelung unter Strafe stellt – es sei denn, ÄrztInnen stellen eine „medizinische Notwendigkeit“ fest. Ines Laufer nimmt diese Klausel etwas genauer unter die Lupe und kommentiert das Gesetz unter Berücksichtigung des „Verstümmelungs-Alltags“ in dem beliebten Urlaubsland.

Zum Kommentar von Ines Laufer als PDF-Dokument.

4 Comments

  1. Angel77 sagt:

    Das ist doch krank. Das wäre genauso man würde Männern die Eichel abschneiden und zunähen.

  2. […] die Verstümmelung von Mädchen durch Mediziner wieder legalisiert: Sie müssen lediglich deren “Notwendigkeit” […]

  3. […] Erst im Jahr 2008 wurde in Ägypten die Verstümmelung von Mädchen durch Mediziner wieder legalisiert: Sie müssen lediglich deren“Notwendigkeit” attestieren… […]

  4. […] davon ab, das Strafrecht zu verschärfen. Erst im Jahr 2008 wurde die Verstümmelung von Mädchen indirekt legalisiert, indem Mediziner diese Tat straffrei verüben dürfen, wenn sie vorher eine „medizinische […]

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