OLG Karlsruhe ermöglicht Genitalverstümmelung

Gesetzesentwurf im Bundestag
10. Februar 2010
Genitalverstümmelung an bis zu 400.000 Patenmädchen
17. Februar 2010

Update Juli 2009:
Seit dem 03. Juli 2009 steht es definitiv fest: Ein 10-jähriges Mädchen aus Schopfheim darf ungehindert und für unbestimmte Zeit nach Äthiopien verbracht und dort der realistischen Gefahr der Genitalverstümmelung ausgesetzt werden. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits am 25. Mai 2009 – basierend auf der Einschätzung, für das Kind bestehe de facto überhaupt keine Gefahr.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier: PDF downloaden.

Lesen Sie hier die Rezension des Beschlusses durch den Rechtsanwalt Jan Holtmeyer.

Die Einschätzung des Oberlandesgerichtes basiert u.a. auf einer Stellungnahme der Deutschen Botschaft in Addis Abeba, in der eine derart gravierende Unkenntnis der Problematik Genitalverstümmelung offenbart wird, dass die TaskForce im Vorfeld Beschwerde gegen diese Stellungnahme beim Auswärtigen Amt eingereicht hatte.

Update Juli 2009:
Seit dem 03. Juli 2009 steht es definitiv fest: Ein 10-jähriges Mädchen aus Schopfheim darf ungehindert und für unbestimmte Zeit nach Äthiopien verbracht und dort der realistischen Gefahr der Genitalverstümmelung ausgesetzt werden. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits am 25. Mai 2009 – basierend auf der Einschätzung, für das Kind bestehe de facto überhaupt keine Gefahr.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier: PDF downloaden.

Einen entsprechenden Kommentar der TaskForce-Initiatorin Ines Laufer finden Sie hier:

Ausführlicher Kommentar (Word-Format)

Komprimierter Kommentar (Word-Format)

Lesen Sie hier die Rezension des Beschlusses durch den Rechtsanwalt Jan Holtmeyer.

Die Einschätzung des Oberlandesgerichtes basiert u.a. auf einer Stellungnahme der Deutschen Botschaft in Addis Abeba, in der eine derart gravierende Unkenntnis der Problematik Genitalverstümmelung offenbart wird, dass die TaskForce im Vorfeld Beschwerde gegen diese Stellungnahme beim Auswärtigen Amt eingereicht hatte.

Diese Beschwerde können Sie hier nachlesen: PDF downloaden.

Eine Revision, Korrektur oder Relativierung dieser Stellungnahme seitens des Auswärtigen Amtes erfolgte nicht.

Gegen den Beschluss des OLG Karlsruhe hätte das Jugendamt Lörrach bis zum 03. Juli Beschwerde beim Bundesgerichtshof BHG einreichen können. Die TaskForce und Unterstützer richteten eine Petition ein, um auf die Dringlichkeit dieser Rechtsbeschwerde hinzuweisen: Innerhalb weniger Tage forderten mehr als 1.300 Menschen (hier die Petition auf Deutsch und Englisch), darunter viele ÄrztInnen, PsychologInnen, AnwältInnen, RichterInnen, Vereine und Prominente das Landratsamt Lörrach auf, den Fall vor den BGH zu bringen.

Das Landratsamt blieb auch nach der Übergabe der Unterschriften – und einer erneuten Fundierung der Dringlichkeit einer Rechtsbeschwerde – bei seinem Entschluss.

Unser Schreiben an den Landrat mit der Zusammenfassung der ensprechenden Begründungen finden Sie hier.

Neben der nun „richterlich abgesegneten“ Gefährdung des Mädchens, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden, macht dieser „Fall“ noch etwas anderes deutlich:

Nicht alle Organisationen, die sich offiziell des Themas „Genitalverstümmelung“ annehmen, fokussieren den Schutz potentieller Opfer, wie Sie hier nachlesen können:
Die
Rolle von FORWARD e.V. und TERRE DES FEMMES e.V.

Über die Berichterstattung der Medien in diesem Fall können Sie hier erfahren und passend dazu hier einen Artikel über die Beeinflussung von RichterInnen durch die Medien lesen.Diese Beschwerde können Sie hier nachlesen: PDF downloaden.

Eine Revision, Korrektur oder Relativierung dieser Stellungnahme seitens des Auswärtigen Amtes erfolgte nicht.

Gegen den Beschluss des OLG Karlsruhe hätte das Jugendamt Lörrach bis zum 03. Juli Beschwerde beim Bundesgerichtshof BHG einreichen können. Die TaskForce und ihre Verbündeten richteten eine Petition ein, um auf die Dringlichkeit dieser Rechtsbeschwerde hinzuweisen: Innerhalb weniger Tage forderten mehr als 1.300 Menschen, darunter viele ÄrztInnen, PsychologInnen, AnwältInnen, RichterInnen, Vereine und Prominente das Landratsamt Lörrach auf, den Fall vor den BGH zu bringen, siehe:
http://www.ipetitions.com/petition/Schutz_vor_Genitalverstuemmelung/index.html
http://www.ipetitions.com/petition/chance_to_protection_FGM/index.html

Das Landratsamt blieb auch nach der Übergabe der Unterschriften – und einer erneuten Fundierung der Dringlichkeit einer Rechtsbeschwerde – bei seinem Entschluss.

Das Schreiben an den Landrat und die Zusammenfassung der Gründe finden Sie hier (Word-Format).

Neben der nun „richterlich abgesegneten“ Gefährdung des Mädchens, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden, macht dieser „Fall“ noch etwas anderes deutlich:

Nicht alle Organisationen, die sich offiziell des Themas „Genitalverstümmelung“ annehmen, fokussieren den Schutz potentieller Opfer, wie Sie hier nachlesen können:
Die
Rolle von FORWARD e.V. und TERRE DES FEMMES e.V.

Lesen Sie außerdem hier einen Artikel über die Beeinflussung von RichterInnen durch die Medien.

3 Comments

  1. […] noch einmal ausführlich sämtliche Hintergründe zu dem Fall sowie der damaligen tendenziösen […]

  2. […] bezeichnet oder dass Henriques den konsequenten Schutz von gefährdeten Mädchen (z.B. durch Gerichtsbeschlüsse) als “diskriminierend uns rassistisch” […]

  3. […] Das OLG Karlsruhe hob den Beschluss am 25. Mai 2009 auf. Alle Hintergründe zu dem “Fall” finden Sie hier […]

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