TERRE DES FEMMES e.V. schützt Verstümmelungs-Täter

Genitalverstümmelung im Iran
17. Februar 2010
Genitalverstümmelung in Hamburg
17. Februar 2010

Eltern, die vier Töchter genital verstümmeln ließen, bleiben aufgrund des jahrelangen Schweigens deutscher Mitwisser straffrei. Wenigstens aber die jüngsten Mädchen (ca. 5 und 7 Jahre) können nun geschützt werden.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zur Pressemitteilung über diesen aktuellen Fall in Hamburg:

Die Frauenrechts-Organisation TERRE DES FEMMES e.V. wurde im Sommer 1998 über den Fall informiert. Im September 1998 wurden deshalb sämtliche Mitglieder der heute noch tätigen „AG Genitalverstümmelung“ zur Abstimmung aufgerufen, wie in dem „Fall“ zu verfahren sei. An der „Krisen-Sitzung“, nahm auch die Journalistin Kerstin K., teil, die den Namen der Familie kennt und sich mit der Frage nach dem weiteren konkreten Vorgehen an TERRE DES FEMMES e.V. gewandt hatte. Die AG-Mitglieder entschieden mehrheitlich, keine Anzeige gegen die Täter zu erstatten und somit das Verbrechen zu tolerieren.[1] 

In 2007 wurde der Fall der TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung angetragen, die umgehend alle Hebel zum Schutz der beiden jüngsten Mädchen (ca. 5 und 7 Jahre) in Bewegung setzte. Denn die Eltern könnten auch die Verstümmelung der kleinsten Töchter jederzeit veranlassen, da sie nach Aussage der behandelnden Ärztin kein Unrechtsbewusstsein für die Verstümmelung ihrer Kinder zeigen.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt (LKA) setzten sich engagiert für eine Lösung des Falles ein. Sie scheiterten jedoch daran, dass für Marie C. als Kinderärztin der Opfer, wie für alle Ärzte, keine Meldepflicht für die schwere Misshandlung der Genital-verstümmelung existiert.

Die Ärztin entschied sich bewusst, auch von ihrem Offenbarungs-Recht (nach §34 StGB) keinen Gebrauch zu machen, da sie nicht riskieren wollte, ihre PatientInnen zu verlieren. Sie teilte den Behörden den Namen der Familie nicht mit und verhinderte somit deren Handlungsmöglichkeiten.

Ärzte dürfen aufgrund der Schweigepflicht keine Genital-verstümmelung anzeigen!

Auch die Hamburger Landesärztekammer, an die sich die TaskForce im Mai 2009 mit der dringenden Bitte um Hilfe bei der Sicherstellung des Schutzes der Kinder durch Marie C. gewandt hatte, kam diesem Hilferuf nicht angemessen nach.

Nach aktuellen Informationen sind die beiden Mädchen – zumindest vorerst – vor der Genitalverstümmelung mit Hilfe des gerichtlichen Schutzes sicher.

Dieser Fall zeigt konkreter denn je, dass die Strafverfolgung von Verstümmelungs-Tätern in Deutschland keineswegs an Defiziten des Straf-rechts scheitert.

Die jetzt geplanten Änderungen der Strafbarkeit dieser Verbrechen würden sogar zu einer milderen Mindeststrafe führen. Denn bislang gilt, dass wer eine schwere Körperverletzung (§226 StGB, für Genitalverstümmelung durchaus anwendbar), absichtlich oder wissentlich herbeiführt, mit einer Strafe nicht unter drei Jahren zu rechnen hat. Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten eine mildere Mindeststrafe (zwei Jahre), um die Abschiebung der Täter zu verhindern.

Die TaskForce bekräftigt daher ihre Kritik an den Plänen des Bundesrates, Änderungen im Strafrecht vorzunehmen und fordert die bestehenden Defizite durch die Einführung folgender Rahmenbedingungen und zielführender Präventionsmaßnahmen zu beseitigen:

  • Gesetzliche Meldepflicht (sowohl im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Genitalverstümmelungen);
  • Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr);
  • Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Verstümmelungen in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an einen Beschluss des BGH, XII ZB 166/03).

[1] vgl.Levin, Tobe. “Female Genital Mutilation: Campaigns in Germany.” Engendering Human Rights: Cultural and Socio-economic Realities in Africa. Ed. Obioma Nnaemeka. NY: Palgrave Macmillan at St Martin’s Press, 2005. S.291

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zur Pressemitteilung über den aktuellen Fall in Hamburg: Eltern, die vier Töchter genital verstümmeln ließen, bleiben aufgrund des jahrelangen Schweigens deutscher MitwisserInnen straf-frei. Wenigstens die jüngsten Mädchen (ca. 5 und 7J.) können nun geschützt werden.

13 Comments

  1. […] Verfehlungen von TERRE DES FEMMES im Umgang mit Genitalverstümmelung berichtet, z.B. darüber, dass der Verein Verstümmelungs-Täter vor Strafverfolgung geschützt hat. Filed Under Aktuelles, Innenpolitik, Pressemeldungen Tagged With akute Gefährdung, FGM, […]

  2. […] von TERRE DES FEMMES im Umgang mit Genitalverstümmelung berichtet, z.B. darüber, dass der Verein Verstümmelungs-Täter vor Strafverfolgung geschützt […]

  3. […] von TERRE DES FEMMES im Umgang mit Genitalverstümmelung berichtet, z.B. darüber, dass der Verein Verstümmelungs-Täter vor Strafverfolgung geschützt […]

  4. […] – Terre des Femmes hat sich in kollektiver Abstimmung entschieden, mehrfache Verstümmelungstäter dur… […]

  5. […] Bereits 1998 traf der Verein eine mehrheitliche Entscheidung, ein in Hamburg lebendes Täter-Ehepaar aus Gambia, das in den Ferien die 4 minderjährigen Töchter verstümmeln ließ, NICHT anzuzeigen und somit vor der Strafverfolgung zu schützen.  […]

  6. […] ging, deren Täter dank des Schweigens deutscher Mitwisser (z.B. der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, der Ärztin Marie C. und der Journalistin Kerstin K.) keine Bestrafung für ihr Verbrechen zu […]

  7. […] seit Jahren ein Bärendienst durch den Verein erwiesen wird. Da werden auch Verstümmelungstäter vor Strafverfolgung geschützt und gefährdete Mädchen diesem Verbrechen […]

  8. […] seit Jahren ein Bärendienst durch den Verein erwiesen wird. Da werden auch Verstümmelungstäter vor Strafverfolgung geschützt und gefährdete Mädchen diesem Verbrechen […]

  9. […] seit Jahren ein Bärendienst durch den Verein erwiesen wird. Da werden auchVerstümmelungstäter vor Strafverfolgung geschützt und gefährdete Mädchen diesem Verbrechen […]

  10. […] Ursache dafür, dass Terre des Femmes dabei relativ häufig präsent ist, z.B. weil der Verein Verstümmelungstäter schützt, in Deutschland lebende Mädchen der Verstümmelung im Ausland überlässt, mit sinnfreien, […]

  11. […] Politikerinnen nun ausgerechnet eine Fahne des Vereins terre des femmes hissten – der aktiv Verstümmelungstäter schützt, konkret gefährdeten Mädchen Schutz verweigert, Mittäterinnen eine Bühne bereitet und Spender […]

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