Bundestag soll Strafrechtsänderung zu „Genitalverstümmelung“ ablehnen!
27. Juni 2010
Brief an Bundespräsident Wulff
6. Juli 2010

Schützen Sie Mädchen mit Ihrer Zuwendung!

Der Schutz gefährdeter Mädchen sollte nicht vom Zufall abhängen. Helfen Sie dabei, dass immer mehr Mädchen unversehrt aufwachsen können!

So spenden Sie für unsere Kinderschutz-Projekte:


oder betterplace

Spendenkonto 31 37 490 | Ethikbank (BLZ 830 944 95)

Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Das Finanzamt Hamburg-Nord hat uns am 18.06.2010 als gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienend anerkannt (Steuernr. 17/440/15843).

Bis zu einer Spendenhöhe von 200 EUR genügt Ihrem Finanzamt übrigens der Kontoauszug als Beleg. Ab 50 EUR senden wir Ihnen aber gern eine Zuwendungsbestätigung.

Für Überweisungen aus dem Ausland: BIC GENODEF1ETK  | IBAN DE15830944950003137490

Schützen Sie Mädchen mit Ihrer Zuwendung!

Der Schutz gefährdeter Mädchen sollte nicht vom Zufall abhängen. Helfen Sie dabei, dass immer mehr Mädchen unversehrt aufwachsen können!

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Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Das Finanzamt Hamburg-Nord hat uns am 18.06.2010 als gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienend anerkannt (Steuernr. 17/440/15843).

Bis zu einer Spendenhöhe von 200 EUR genügt Ihrem Finanzamt übrigens der Kontoauszug als Beleg. Ab 50 EUR senden wir Ihnen aber gern eine Zuwendungsbestätigung.

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