Genitalverstümmelung an Mädchen in Hamburg: Jugendamt verweigert sicheren Schutz – Teil 1

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Genitalverstümmelung an Mädchen in Hamburg: Jugendamt verweigert sicheren Schutz – Teil 2
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Jugendamt Hamburg entscheidet: Keine Anzeige gegen mehrfache Verstümmelungstäter, kein angemessener Schutz für die akut gefährdeten Geschwister…

Chronologie eines Falles

Die Hamburger Jugendämter sind in den letzten Jahren regelmäßig in die Schlagzeilen geraten wegen gravierender Fehleinschätzungen und Unterlassung angemessener Hilfe, die sogar Kinderleben kostete: Erinnert sei z.B. an Morsal, Michelle, Lara Mia und ganz aktuell Chantal .

Auch hinsichtlich der spezifischen Kindesmisshandlung Genitalverstümmelung können Mädchen selbst bei akuter Gefährdung immer noch nicht auf angemessenen Schutz durch die Hamburger Kinderschutzbehörden zählen – während sich die Täter in Sicherheit vor Strafverfolgung wiegen dürfen.

Die TaskForce hat seit 2007 mehrere konkrete Fälle in Hamburg begleitet und deckte dabei stets eine massive Unterschätzung der Gefahr durch die Hamburger Jugendämter (trotz ausreichenden Informationsstandes) – und daraus resultierendes unzureichendes Handeln auf.

Anfang 2010 berichteten wir über einen besonders tragischen Fall, bei dem es um die Verstümmelung mehrerer in Hamburg lebender Mädchen ging, deren Täter dank des Schweigens deutscher Mitwisser (z.B. der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, der Ärztin Marie C. und der Journalistin Kerstin K.) keine Bestrafung für ihr Verbrechen zu befürchten haben. Damals schrieben wir mit Blick auf die beiden jüngsten Mädchen der Familie: „Eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Hamburg Barmbek bewahrt zwei minderjährige Mädchen vor einer möglichen Genitalverstümmelung in Gambia.“

Jetzt haben wir den Fall neu aufgerollt und das weitere Vorgehen der Behörden recherchiert und müssen feststellen:

Trotz fehlenden Unrechtsbewusstseins der Täter-Eltern und anhaltender Gefährdung der Kinder stellt das Jugendamt keinen sicheren Schutz der Mädchen her!

Im Juni 2010 – also 6 Monate nach der einstweiligen Verfügung (AZ 890 F 379/09), mit der sichergestellt worden war, dass die Eltern ihre jüngsten Töchter nicht wie geplant zur Verstümmelung nach Gambia bringen konnten – hob das Amtsgericht Hamburg Barmbek diese Verfügung auf:

Es übertrug das Aufenthaltsbestimmungsrecht – und damit die Möglichkeit, die Kinder zur Verstümmelung ins Ausland zu bringen – zurück auf die mehrfachen Verstümmelungstäter, obwohl es erkannte:

„Es steht zu befürchten, dass das Kindeswohl der minderjährigen Töchter durch eine Genitalverstümmelung gefährdet wird“,

– „Im Dezember 2009 ergaben sich hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass  die Kindseltern mit den Töchtern in das Heimatland reisen wollten, um dort eine Beschneidung vornehmen zu lassen“,

– „Dass die Kindeseltern, insbesondere der Kindsvater, von einem derartigen Vorhaben Abstand genommen haben, steht nach der Anhörung zur Überzeugung des Gerichts nicht fest“,

– „Ein Unrechtsbewusstsein … ist bei ihm (Anm.: dem Kindsvater) nicht hinreichend durchgedrungen“ …

Als neue – zwar sinnvolle jedoch völlig unzureichende Maßnahme – schränkte das Amtsgericht lediglich die Gesundheitsfürsorge der Eltern ein und übertrug diese auf das zuständige Jugendamt. Auf diese Weise sollte dem Jugendamt „die Möglichkeit gegeben werden, durch einen Besuch beim Kinderarzt (Anm.: und dessen Befreiung von seiner Schweigepflicht durch das Jugendamt) die körperliche Unversehrtheit der Kinder überprüfen zu lassen.“

Aus der schriftlichen Beschlussbegründung geht zwar nicht hervor, aus welchem Grund das Gericht  den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurückgab, aber Fakt ist:

Das Jugendamt hätte an dieser Stelle intervenieren und Beschwerde einlegen müssen, um weiterhin über das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu verfügen und die Reise der Täter mit den Mädchen nach Gambia wirksam unterbinden zu können!

Denn in ihrer Skrupellosigkeit hatten die Täter auch in der Vergangenheit nicht davor zurückgeschreckt, ihre älteste – damals 10-jährige Tochter, die in Deutschland aufgewachsen war – verstümmelt (und sicher ähnlich schwer traumatisiert wie ihre Schwestern) ohne Familie in dem für sie völlig fremden Land Gambia zurückzulassen (womöglich, um die Verstümmelung zu vertuschen).

Doch das Jugendamt reagierte nicht – und nahm damit billigend in Kauf, dass die Täter-Eltern die Möglichkeit hätten nutzen können, die beiden Mädchen zur Verstümmelung nach Gambia zu verbringen und – wie ihre älteste Schwester – einfach in Gambia zurückzulassen!

Erst als der Täter-Vater Ende Juli 2010 Beschwerde beim OLG Hamburg gegen die Übertragung der Gesundheitsfürsorge auf das Jugendamt einreichte, kam der Fall erneut in Gang.

Nach einer weiteren einstweiligen Anordnung (im Dezember 2010) und Anhörung (im März 2011) erließ das OLG Hamburg am 31. März 2011 seinen Beschluss in der Hauptsache:

Das OLG Hamburg kam – obwohl es nicht eindeutig klären konnte, dass sich die Täter von einer künftigen Verstümmelung ihrer Töchter distanziert hätten – der Beschwerde des Täters insofern nach, als dass es urteilte

„Nicht erforderlich ist es …, auch eine Pflegschaft für den gesamten Bereich der gesundheitlichen Sorge einzurichten.   (…) Deshalb reicht es aus, dass sichergestellt wird, dass die Mädchen regelmäßig kinder- bzw. jugendärztlich betreut werden. Dies kann allein durch die Auflage an die Eltern erreicht werden, dass sie am Ende eines jeden Jahres dem Jugendamt eine ärztliche Bestätigung darüber vorlegen, dass die Kinder in regelmäßiger Behandlung sind…“

Wie wir später erfuhren, wurde dies in Absprache mit dem Jugendamt vereinbart – was auch erklären dürfte, weshalb das Jugendamt sich NICHT dafür einsetzte, die Möglichkeit der gezielten Kontrolle der körperlichen Unversehrtheit zurückzuerlangen…

Dabei ist zweifelsfrei klar, dass es für eine so spezifische Verletzung wie Genitalverstümmelung selbstverständlich NICHT ausreicht, einen Beleg über die allgemeine (!) medizinische Betreuung vorzulegen, da die Folgen dieser Misshandlung aufgrund ihrer Spezifik nur durch gezielte Begutachtung des Genitalbereiches diagnostiziert werden können!

An Anbetracht der Tatsache, dass die – sowohl vom AG als auch OLG Hamburg – des fehlenden Unrechtsbewusstseins überführten Täter durchaus die Möglichkeit hätten, ihr Verbrechen auch in Deutschland zu verüben (so wie z.B. in einer Studie der Frauenorganisation Wien ca. 10% der Verstümmelungen an in Österreich lebenden Mädchen in Deutschland bzw. Holland verübt wurden), wurde hier mit Zustimmung des Jugendamtes eine gravierende Schutzlücke geschaffen!

Diese Schutzlücke wird noch vergrößert, weil das OLG den Tätern zwar das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder entzog und auf das Jugendamt übertrug, wir auf Nachfrage aber erfuhren, dass es das Jugendamt unterlassen hat, die Anordnung fachgerecht umzusetzen und – wie in solchen Fällen üblich und für größtmögliche Sicherheit nötig – die Reisepässe der Kinder einzuziehen!

Im Juli 2011 erläuterten wir dem zuständigen Jugendamt ausführlich diese Schutzlücken, verbunden mit den konkreten Empfehlungen, die Reisepässe beim Jugendamt hinterlegen zu lassen und die Gesundheitsfürsorge wieder zu beantragen, um den Schutz der gefährdeten Mädchen sicherzustellen.

Eine Bestätigung, dass diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden, haben wir bis heute nicht erhalten. Im Gegenteil: Auf Nachfrage sicherte uns das Jugendamt zunächst ein UpDate zu – doch kurz darauf „mauerte“ man dort und will sich nicht mehr äußern: Vor dem Hintergrund jahrelanger Erfahrung im Umgang mit Jugendämtern und Behörden wissen wir, das ein solches Verhalten i.d.R. ein sicheres Indiz dafür ist, dass geforderte Maßnahmen eben nicht umgesetzt wurden.

Wir müssen demnach davon ausgehen, dass die beiden gefährdeten Mädchen auch weiterhin keinen angemessenen Schutz erhalten.

Im zweiten Teil berichten wir, warum das Jugendamt die Täter nicht angezeigt hat und welche Rolle die sogenannten Kinderschutz-Koordinatoren Paul Maris-Popescu und Roland Schmitz im Zusammenhang mit unzureichenden Maßnahmen bei Genitalverstümmelung spielten und spielen…

5 Comments

  1. […] sicheren Schutz – Teil 2 15. Februar 2012 Von TaskForce Kommentieren Fortsetzung unseres Berichtes über die Verstümmelung mehrerer in Hamburg lebender  Mädchen, die akute Gefährdung ihrer […]

  2. […] sicheren Schutz – Teil 2 15. Februar 2012 Von TaskForce Kommentieren Fortsetzung unseres Berichtes über die Verstümmelung mehrerer in Hamburg lebender  Mädchen, die akute Gefährdung ihrer […]

  3. […] Schmitz vertritt zudem die Auffassung, die Mädchen seien in Hamburg nicht gefährdet – obwohl bekannt ist, dass Verstümmelungstäter i.d.R. Mittel und Wege finden (z.B. durch extra eingeflogene Verstümmlerinnen), das Verbrechen auch hierzulande zu verüben – und es sich im konkreten Fall um uneinsichtige potentielle Wiederholungstäter handelt. Die vollständige Chronologie des Falles finden Sie hier. […]

  4. […] Auch in Hamburg gibt es einen aktuellen Fall , bei dem das zuständige Jugendamt zwei gefährdeten Mädchen sicheren Schutz verweigert, trotz […]

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