Wir freuen uns sehr darüber, dass die dpa unsere
letzte kritische Pressemeldung aufgegriffen hat. Darin ging es um die Absicht von CDU/CSU und FDP, für den Straftatbestand weibliche Genitalverstümmelung ein niedriges Mindeststrafmaß von einem Jahr einzuführen, um für die Täter Bewährungsstrafen zu ermöglichen und sie vor eventueller Abschiebung zu schützen.
Die im Bundestag für die Problematik der Genitalverstümmelung zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU – Ute Granold – hat noch einmal versucht, die geplante niedrige Mindeststrafe zu rechtfertigen und schrieb an die TaskForce: Eine
„Bewährungsstrafe muss als Option möglich bleiben, damit der Anreiz zu Anzeige durch die Opfer weiter besteht“. Offensichtlich haben unsere Parlamentarier immer noch nicht erkannt, dass es keine Anzeigenbereitschaft der Opfer gibt. Denn es handelt sich mithin um minderjährige, i.d.R. schwerst traumatisierte Kinder, die von den Tätern (=Familienmitgliedern) massiv und wirkungsvoll eingeschüchtert und unter Druck gesetzt werden, damit sie schweigen. Es grenzt da schon an Zynismus, den Opfern die Verantwortung für die Intitiierung der Strafverfolgung in die Schuhe schieben zu wollen, während der Staat gleichzeitig dafür sorgt, dass die Täter sicheren Schutz vor der Strafverfolgung genießen – durch
die ärztliche Schweigepflicht!
Weiter heißt es: „Mit Blick auf die betroffenen Mädchen ist es nach meiner Auffassung nicht zielführend, die Familien durch die Folgen eines Strafverfahrens zwangsläufig auseinander zu reißen“. Ute Granold entlarvt damit eine bedenkliche Haltung, die scheinbar selbst dem gewalttätigsten Familienumfeld – unabhängig davon, wie schwer die Mädchen dort gequält und misshandelt werden – ein höheres Schutzrecht einräumt als den individuellen Interessen und Rechten der Kinder.
Die Politiker scheinen zu vergessen, dass zum einen die Verantwortung dafür, dass Familienmitglieder u.U. ins Gefängnis gehen für ihre Anstiftung des schweren Verbrechens der Genitalverstümmelung, allein bei den Tätern selbst liegt – denn sie treffen die Entscheidung, sich über die Rechtsnormen hinwegzusetzen und dieses Risiko in Kauf zu nehmen.
Fakt ist und bleibt, dass mit dem fatalen Signal, das mit der absichtlich niedrigen Mindeststrafe an die Täterfamilien gesandt wird, den Opfern ein Bärendienst erwiesen wird und das geplante Gesetz Ausdruck der Halbherzigkeit ist, mit der Bundesregierung und Parlamentarier diese schwere Kinderrechtsverletzung seit mittlerweile
16 Jahren behandeln.
3 Comments
„Weiter heißt es: ”Mit Blick auf die betroffenen Mädchen ist es nach meiner Auffassung nicht zielführend, die Familien durch die Folgen eines Strafverfahrens zwangsläufig auseinander zu reißen”. Ute Granold entlarvt damit eine bedenkliche Haltung, die scheinbar selbst dem gewalttätigsten Familienumfeld – unabhängig davon, wie schwer die Mädchen dort gequält und misshandelt werden – ein höheres Schutzrecht einräumt als den individuellen Interessen und Rechten der Kinder.“
Hier zeigt sich genau dieselbe Haltung gegenüber der „heiligen Familie“ wie vor Jahren im Bezug auf vergewaltigende Väter. Da gab es auch lange Stimmen, die auch in solchen Fällen die Kinder und die Väter weiter in derselben Familie lassen wollten, mit therapeutischer Unterstützung, um ja das Bild der Familie nicht zu zerstören. Eine völlig falsche Haltung, die heute zum Glück überwunden ist, einem vergewaltigten Kind wird nicht mehr zugemutet, mit seinem Vergewaltiger in derselben Familie zu leben. Die Väter müssen gehen. Und nun passiert bei verstümmelten Mädchen dasselbe, sie sollen mit denen, welche sie dieser Folter ausgeliefert haben, weiter unter einem Dach leben. Welch absurde Vorstellung und welche Zumutung für ein Kind!!
[…] definiert wurde – absichtlich mit einem geringen Eingangsstrafmaß, um für die Täter Bewährungsstrafen zu ermöglichen und sie vor eventueller Abschiebung zu schützen. Zuvor hatte sich der CDU-Politiker Siegfried Kauder für eine Straffreiheit der […]
[…] In Deutschland wurde 2013 ein Gesetz verabschiedet, das für den Tatbestand der Genitalverstümmelung absichtlich ein niedriges Mindeststrafmaß von einem Jahr vorsieht, um die Täter vor eventueller Abschiebung zu bewahren. […]