Die genitale Verstümmelung von Mädchen ist auch in Deutschland alles andere als ein Randthema: Bis zu 50.000 minderjährige Mädchen gelten als gefährdet, 1.400 allein in der Hansestadt Hamburg und in Nordrhein-Westfalen lässt sie die höchste Konzentration hochgefährdeter Mädchen feststellen. Besonders in den Hochrisikogruppen (z.B. aus den Herkunftsländern Somalia, Äthiopien, Ägypten, Sierra Leone, Gambia u.v.m.) werden bis zu 80% der Mädchen tatsächlich verstümmelt, meist während „Ferienreisen“ in das Heimatland der Eltern.
Die Bundesregierung will nach wie vor keine wirksamen Maßnahmen umsetzen, um alle gefährdeten Mädchen vor der Verstümmelung zu schützen und verabschiedete erst im letzten Jahr ein Gesetz, das Verstümmelungstäter mit einem niedrigen Eingangsstrafmaß vor eventueller Abschiebung schützen soll.
Doch seit der Bundesgerichtshof im Jahr 2004 dem Recht auf Schutz die höchste Priorität eingeräumt hat, wurden Mädchen zumindest in konkreten Einzelfällen durch Gerichtsbeschlüsse vor der Verstümmelungsgefahr im Heimatland der Eltern geschützt.
Die TaskForce initiierte und/oder begleitete mehr als die Hälfte dieser Verfahren im Rahmen ihres Notrufprojekts SOS FGM und veröffentlichte gemeinsam mit dem Runden Tisch gegen häusliche Gewalt im Kreis Mettmann und der Opferschutzorganisation Weißer Ring e.V. eine Präventionsbroschüre.
Diese Broschüre (Download) gibt einen Überblick über die Hintergründe, Verbreitung und Folgen der Verstümmelungspraxis, beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen und erklärt, wie wirksamer Schutz für Mädchen sowohl in den Herkunftsländern als auch in Deutschland erreicht werden kann.
Da gerade die Sommerferien bei den Tätern eine beliebte Zeit sind, um mit den Mädchen zur Verstümmelung in ihre Herkunftsländer zu reisen, sind die Kinder gerade jetzt auf aufmerksames, umsichtiges und konsequentes Handeln angewiesen.
Im Verdachtsfall hilft das erfahrene Team von SOS FGM weiter und dient als kompetente Anlaufstelle:
Foto: (c) iStock
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