Bereits vor drei Jahren machten die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) aufmerksam auf die Rolle der Ärzteschaft bei der ausbleibenden Strafverfolgung gegen Eltern, die ihre Töchter der Genitalverstümmelung unterwerfen. Rund 50.000 in Deutschland gefährdete Mädchen können zu Opfern einer Genitalverstümmelung werden.
Die Verstümmelung der Genitalien eines Mädchens bedeutet zweifelsfrei eine schwere Körperverletzung. Der Elternteil, der diese Verstümmelung zulässt oder veranlasst, ist immer Anstifter oder Mittäter.
Die Straftat kann nur verfolgt werden, wenn die Körperverletzung auch festgestellt ist, was i.d.R. nur durch den untersuchenden Arzt stattfinden kann. Dieser aber unterliegt der medizinischen Schweigepflicht und darf deshalb seine Feststellung nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Da das Strafrecht erst dann angewandt werden kann, wenn diese Behörden Kenntnis eines Verbrechens erhalten, führt hier die Schweigepflicht zum Schutz der Täter.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Meldeverpflichtung der diagnostizierten Genitalverstümmelung, wie sie in weiten Teilen Europas besteht, wäre als Ausnahme der allgemeinen Schweigeverpflichtung zu definieren.
Neben Parlamentariern und Bundesregierung setzt sich insbesondere die deutsche Ärzteschaft gegen die Einführung einer Meldepflicht ein, die den Täterschutz aufheben könnte: So schreibt die Bundesärztekammer an die TaskForce, dass sie sich „nicht für die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht bei begangener Genitalverstümmelung bei minderjährigen Mädchen einsetzt.“
Zur Begründung heißt es, die Mädchen würden sonst womöglich nicht
mehr zur Untersuchung gebracht. Dabei weiß die Kammer, dass mit der Koppelung der Meldepflicht an eine gesetzlich geregelte Untersuchungspflicht diese „Befürchtung“ auf einfache Weise ausgeräumt werden kann.
Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) verhält sich ablehnend gegenüber einer Meldepflicht an die Strafverfolgungsbehörden.
Die Frage, wie die Ärzteschaft den – durch ihr Schweigen geleisteten Täterschutz gegenüber minderjährigen Opfern – ethisch vertreten kann, wurde bislang nicht beantwortet.
Ohne konsequente Strafverfolgung, die den Tätern rechtsstaatliche Grenzen aufzeigt, gibt es auch keine nachhaltige Prävention. Daher sollte sich die Ärzteschaft endlich im Sinne der Opfer für eine Melde- und gekoppelte Untersuchungsverpflichtung der gefährdeten Kinder einsetzen.
Ansprechpartnerin bei redaktionellen Nachfragen:
Ines Laufer, Geschäftsführerin TaskForce, Fon 01803 – 767 346 (9 ct/min aus dem dtsch. Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct/min
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12 Comments
[…] Die Aktion steht mithin für reinen Populismus und entfernt die Bundesärztekammer wieder ein Stück von der Möglichkeit, sich beim Engagement gegen Genitalverstümmelung mit Ruhm zu bekleckern, zumal sie die WIRKLICH notwendigen und wirksamen Maßnahmen – wie z.B. ärztliche Meldepflicht bei drohender oder diagnostizierter Genitalverstümmelung bei minderjährigen Mädchen – seit Jahren mit Vehemenz boykottiert. […]
[…] wir im Februar berichteten, lehnt die Bundesärztekammer die Einführung einer ärztlichen Meldepflicht ab, wenn minderjährige Mädchen von Genitalverstümmelung bedroht oder betroffen sind und stärkt […]
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[…] Dass Ärzte oder Pflegepersonal bei einer so schweren Gewalttat wie Genitalverstümmelung an einem Kind die Polizei oder Staatsanwaltschaft einschalten ist in Deutschland immer noch undenkbar, da sie in dem Fall an die Schweigepflicht gebunden sind und sich Bundesärztekammer und deutsche Ärzteschaft dafür stark machen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. […]
[…] oder erfolgter Genitalverstümmelung an minderjährigen Mädchen boykottieren Politiker und Ärzteschaft seit Jahren […]
[…] Trotz des eindeutigen rechtsstaatlichen Rahmens unserer Gesellschaft ist diese Misshandlung an schutzbedürftigen Kindern „vor unserer Haustür“ möglich: Wegen der fehlgeleiteten Präventionsansätze ist es denkbar unwahrscheinlich, dass Täter und Anstifter überführt werden – in Deutschland hat es trotz der hohen Opferzahlen bislang keine Anklage gegeben – was unter anderem der ärztlichen Schweigepflicht geschuldet ist, die weder Ärzte noch Politiker zugunsten einer Meldepflicht dieser Gewalttaten aufgeben wollen. […]
Hier ist ein schnelles Umdenken längst überfällig!
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[…] für die Strafverfolgung von Verstümmelungstätern – die ärztliche Meldepflicht – ablehnt, gerieren sich einzelne Ärzte als fragwürdige Wohltäter in weiß, wie der Chefarzt für […]