Genitalverstümmelung an Mädchen und die „Zeichen“ der Politiker

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Ein kritischer Kommentar von Ines Laufer

Heute, am 25. November, jährt sich wieder einmal der 1999 von der UN ausgerufene „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“. Ein Tag, an dem sich NGOs und Politiker regelrecht übertreffen mit der Erkenntnis, wie weit verbreitet und schlimm doch weltweite, geschlechtsspezifische Gewalttätigkeiten gegen weibliche Menschen seien – gefolgt von vollmundigen Bekenntnissen, dass diesen Gewaltformen dringend Einhalt zu gebieten sei.

Der Brandenburger Landtag hat nun überlegt, in diesem Jahr besonders ein Zeichen gegen die Genitalverstümmelung an Mädchen zu setzen, indem Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) und Frauenministerin Diana Golze (Linke) im Innenhof des Parlaments – Achtung, jetzt kommts – eine Fahne hissten. WOW! Wenn DAS kein starkes Zeichen ist, dann weiß ich auch nicht…

Ironie beiseite…

Wäre die Situation nicht so ernst und traurig – man könnte sich ein Schmunzeln abringen. Doch diese Zeichensetzung – in Kombination mit den entsprechenden Verlautbarungen der Politiker – verdeutlicht einmal mehr die tatsächliche Verlogenheit und Ignoranz gegenüber diesen systematischen Gewaltverbrechen – von unseren politischen Entscheidern mit ihren Worthülsen eher schlecht als recht kaschiert.

So behauptet Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/die Grünen), in Deutschland seien rund 5.000 Mädchen akut gefährdet. Wie sie auf diese Witz-Zahl kommt, verschweigt sie wohlweislich. Dabei hat die TaskForce bereits vor Jahren – lange vor der aktuellen Migrationswelle – eruiert und die Berichterstatterinnen aller Bundestagsfraktionen regelmäßig darauf hingewiesen, dass in Deutschland bis zu 50.000 minderjährige Mädchen in Gefahr sind, Opfer einer Genitalverstümmelung zu werden. Die Zahl dürfte mittlerweile noch um einiges gestiegen sein.

Ina Muhß (SPD) schreibt „Auch in Deutschland findet Genitalverstümmelung statt, wenn nicht im Land, dann bei Besuchen in der alten, fernen Heimat. Hier gilt es für uns, die Mütter wach zu rütteln, die Familien zu erreichen und zu vermitteln, wie brutal ihre Töchter verstümmelt werden, wie hoch die Lebensgefahr und die lebenslänglichen Qualen deshalb sind bzw. sein werden.“

Frau Muhß bestätigt mithin, dass auf politischer Ebene durchaus die Information angekommen ist, dass Mädchen, die in Deutschland leben, der Genitalverstümmelung unterworfen werden – unter anderem bei Besuchen in der alten Heimat.

Ihre Schlussfolgerung, man müsse die Mütter wachrütteln, um ihnen die Brutalität der Verstümmelungen zu vermitteln, wirft Zweifel auf, ob sie sich auch nur eine Minute mit dem Thema befasst hat: Denn jene Mütter sind i.d.R. selbst Verstümmelungsopfer und wissen aus eigener Erfahrung genau um die Brutalität und Bestialität dieser Misshandlung. Doch sind sie – die ja nicht einmal über ihren eigenen Körper bestimmen können, geschweige über ihre Kinder – gar nicht die Entscheiderinnen, sodass es wenig bringt, sie wachzurütteln. Zum anderen entwickeln sie durch ihre eigene Gewalterfahrung und die daraus resultierende Traumatisierung eine so starke Identifikation mit dem Aggressor, dass sie zu willigen Helferinnen bei der Weitergabe dieser Gewalt werden und mit wachrütteln und guten Worten nicht zu stoppen sind…

Die echten Zeichen setzen die Parlamentarier in ihrer täglichen Arbeit, mit ihren politischen Entscheidungen.

Die Tatsache, dass wir in unserem Land von tausenden kindlichen Verstümmelungsopfern ausgehen müssen, ist keineswegs ein unvermeidliches Schicksal – sondern das Ergebnis jahrzehntelanger, systematischer staatlicher Täterschutzpolitik und der konsequenten Weigerung von Politikern und Regierung, diese spezifisch gefährdeten Mädchen wirksam zu schützen, obwohl dies mit wenigen Maßnahmen in messbarer Weise möglich wäre.

Erinnern wir uns nur an die ebenso überflüssige wie fatale Änderung des Strafrechts im Jahr 2013, bei der alle Bundestagsfraktionen ein Gesetz verabschiedeten, das eine geringe Mindest- bzw. Bewährungsstrafe für Verstümmelungstäter vorsieht, um sie vor einer möglichen Abschiebung zu schützen, nachdem ein CDU-Politiker sogar völlige Straffreiheit für die Haupttäter (=Anstifter=Familienmitglieder) gefordert hatte.

Kein einziger Verstümmelungstäter wurde seitdem angezeigt oder verurteilt – was nicht verwundert, denn der staatliche Täterschutz in Form der ärztlichen Schweigepflicht funktioniert nach wie vor prima. Weder Ärzte noch Politiker wollen diese unsägliche Täterschutzpolitik beenden und weigern sich seit über einem Jahrzehnt, die Einführung einer Meldepflicht – sollte eine Verstümmelung an einem minderjährigen Mädchen festgestellt werden – auch nur zu diskutieren.

Unseren Politikern ist ihre Anbiederung an die migrantischen Tätergruppen im Rahmen der „political correctness“ immer noch wichtiger als der Schutz der gefährdeten Mädchen, die im Gegensatz zu den Täter-Communities und deren Vorzeigefiguren keine Lobby haben.

Doch im Grunde sind wir alle Schuld, dass diese Verbrechen vor unserer Haustüre möglich sind – denn wir sind es, die es den Politikern sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene erlauben und durchgehen lassen, ihre heuchlerischen Lippenbekenntnisse abzusondern und gleichzeitig den Schutz der Kinder zu sabotieren anstatt wirksame Zeichen gegen die Verstümmelungsverbrechen zu setzen, z.B. mit der Einführung der folgenden Maßnahmen

  • Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr) kombiniert mit:
  • Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);
  • Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).

Dass die Brandenburger Politikerinnen nun ausgerechnet eine Fahne des Vereins terre des femmes hissten – der aktiv Verstümmelungstäter schützt, konkret gefährdeten Mädchen Schutz verweigert, Mittäterinnen eine Bühne bereitet und Spender täuscht, passt da irgendwie doch – als trauriges Zeichen ihrer anhaltenden Verschleierungs- und Duldungspolitik gegenüber diesen Verbrechen…

 

Foto: (c) Shutterstock

1 Comments

  1. Edward von Roy sagt:

    26.03.2018 22:22 Uhr

    Frage an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley (SPD)

    _____

    Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley,

    erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation), nachdem in Detroit, Michigan, die Ärztin Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden sind. Die drei Beschuldigten sind Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra. Nach Doktrin aller Bohra ist die FGM religiöse Pflicht.

    Zum Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Alle anderen drei sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), den Hanafiten wie auch vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten die FGM als religiöse Pflicht.

    Sind Sie als Justizministerin der Auffassung, dass eine religiös begründete FGM Typ Ia oder FGM Typ IV durch Art. 4 Grundgesetz gedeckt und auch nicht durch § 226a StGB verboten ist?

    Doch auch die Jungenbeschneidung, die männliche „Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht“, um Ihre, für das männliche Geschlecht ebenfalls zutreffende, Aussage zur FGM zu zitieren. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren.

    Sehr geehrte Frau Ministerin, bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie gegen die Legalisierung (im Sinne von Straffreistellung) der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der sogenannten milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

    _____

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