In München hat sich in den letzten Jahren die Zahl der Mädchen und Frauen aus Verstümmelungskulturen verdreifacht, so die Abendzeitung in einem kürzlich erschienenen Beitrag.
Als Reaktion auf diese Entwicklung fordern die SPD-Politiker im Rathaus nun „mehr Aufklärung und Beratungsangebote“ – was übersetzt in die Praxis nichts anderes bedeutet als weiterhin kleine Mädchen schutzlos der Verstümmelung zu überlassen:
Denn Menschen, die ihre Kinder genitalverstümmeln lassen, handeln keineswegs aus
Unwissenheit oder aufgrund mangelnder
Aufklärung. Sie sind im Gegenteil bestens informiert über die schweren Folgen für die Opfer – was aber keine Abkehr von dieser Gewalt bewirkt, wie
Studien belegen.
Vor allem aber kennen sie sich bestens mit der hiesigen Rechtslage aus, die den Tätern recht sicheren Schutz vor Strafverfolgung gewährt – denn schließlich dürfen Ärzte, die eine Genitalverstümmelung an einem minderjährigen Mädchen feststellen, den Strafverfolgungsbehörden
KEINE Meldung über die Gewalttat übermitteln. Die TaskForce deckte immer wieder auf, dass sowohl Politiker als auch Ärzte und die Bundesärztekammer diese staatlich verordnete Komplizenschaft mit den Tätern
aufrecht erhalten wollen.
Gerade in München haben wir in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass Mädchen selbst in konkreter Gefahr von den Behörden in vollem Wissen der Folgen der Verstümmelung überlassen werden:
Dabei wäre es mit ganz einfachen Maßnahmen möglich, ALLE gefährdeten Mädchen wirksam und messbar zu schützen – unter Anwendung der bestehenden Rechtsnormen und auf Grundlage des Grundgesetzes. Diese Maßnahmen sind folgende:
* Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr) kombiniert mit:
*Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);
*Kollektive
familienrechtliche Maßnahmen für alle minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den
Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).
In München – ebenso wie auf Bundesebene – werden diese Maßnahmen von den Politikern nicht einmal diskutiert. Zu bequem haben sie sich in ihrer political Correctness eingerichtet, zu gering die Bereitschaft, den Zorn der migrantischen Tätergruppen auf sich zu ziehen und sich vorhersehbaren Rassismusvorwürfen zu stellen.
Eins steht fest: So lange die Wähler/innen es dulden, dass in ihrer Stadt, vor ihrer Haustür, ungestraft diese Verbrechen verübt werden können, werden wir auch weiterhin halbherzige Lippenbekenntnisse wie in der Abendzeitung lesen…
Symbolfoto: (c) Shutterstock