Hamburg, den 04.02.2022. Am Sonntag jährt sich zum 19. Mal der „Internationale Tag gegen Genitalverstümmelung an Mädchen“, der unter dem Motto „Null Toleranz“ gegen diese Gewalt steht.
19 Jahre, in denen sich weltweit die Situation der betroffenen Mädchen und Frauen nicht maßgeblich verändert hat, im Gegenteil: Die geschätzte Zahl der Opfer musste kontinuierlich nach oben korrigiert werden, zuletzt auf mindestens 200 Millionen – was etwa der gesamten weiblichen Bevölkerung der EU entspricht.
Seit 19 Jahren wird der 06. Februar von Politikern, der WHO, UN-Organisationen und NGOs genutzt, um der Öffentlichkeit zu versichern, wie schlimm diese Gewalt zwar einerseits sei, aber wie schwierig und langwierig der Prozess ihrer Abschaffung andererseits.
Die TaskForce-Gründerin Ines Laufer erklärt dazu folgendes: „Wenn es nach UNICEF geht, sollen mehr als zwei Milliarden Dollar an Steuer- und Spendengeldern umverteilt werden, um bis zum Jahr 2030 die Verstümmelung an Mädchen zu beenden. Und zwar mit genau jenen Strategien, die sich schon in den letzten 40 Jahren als weitgehend unwirksam erwiesen haben. Dabei erfordert der wirksame Schutz der gefährdeten Kinder kaum mehr als einen konsequenten politischen Willen.“
In ihrem Präventionsprogramm hat die TaskForce bereits vor mehr als einem Jahrzehnt drei Maßnahmen formuliert, mit denen alle gefährdeten Mädchen nachhaltig, wirksam und messbar geschützt werden können, nicht nur in Deutschland bzw. Europa sondern auch in den Ursprungsländern:
+ Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr) kombiniert mit:
+ Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);
+ Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).
Es ist Staatsaufgabe, das Recht der Mädchen auf körperliche Unversehrtheit zu sichern, das durch die Genitalverstümmelung systematisch verletzt wird. Die Tatsache, dass weder die Bundesregierung noch andere europäische Regierungen diese effizienten Schutzmaßnahmen bisher umgesetzt oder auch nur ernsthaft diskutiert haben, zeigt die enorme Diskrepanz zwischen betroffenen Lippenbekenntnissen und dem unbedingten Willen, die gefährdeten Mädchen zu schützen.
Kontakt für Hintergrundinformationen:
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V., eMail: info@taskforcefgm.de, Telefon: 01803 – 767 346 (9 ct/min. aus dem dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min.)
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