Bereits im Mai haben wir die BerichterstatterInnen aller Fraktionen gebeten, den Gesetzes-Entwurf zu den Änderungen im Strafrecht abzulehnen. Auszug aus unserem Schreiben an die ParlamentarierInnen:
„Als bundesweites Netzwerk von Kinder- und Menschenrechtsorganisationen, das sich für den umfassenden Schutz gefährdeter Mädchen und die unbedingte Strafverfolgung der TäterInnen, insbesondere der anstiftenden Familienmitglieder einsetzt, bitten wir Ihre Fraktion, die in dem Gesetzesentwurf BT 17/1217 vorgeschlagenen Änderungen des Strafrechts abzulehnen.
Begründung: Wir haben in den letzten beiden Jahren umfangreiche Untersuchungen zur Situation der Genitalverstümmelungen in Deutschland durchgeführt und insbesondere die Rechtslage umfassend analysiert. Anhand dieser Analysen können wir heute schlüssige Antworten auf die Frage geben, weshalb in Deutschland die TäterInnen straf-frei bleiben, während – ebenso wie im europäischen Ausland – bis zu 80% der Mädchen aus den Risikogruppen tatsächlich genital verstümmelt werden!“
An Defiziten im Strafrecht liegt es nachweislich nicht! Genitalverstümmelungen sind als Körperverletzung (§223 StGB), als gefährliche Körperverletzung (§224 StGB), als Misshandlung Schutzbefohlener (§225 StGB) und u.U. als schwere Körperverletzung (§226 StGB) strafbar. Bis heute wurde kein einziges Verfahren gegen TäterInnen geführt, und zwar deshalb, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen – und NICHT das Strafrecht – die TäterInnen sicher vor einer Anzeige schützen.
Die bisherige ausschließliche Konzentration der politischen Diskussion auf das Strafrecht lenkt de facto von den tatsächlichen Mechanismen und Rechtsgrundlagen ab die eine angemessene Repression der TäterInnen verhindern und die Opfer schutzlos den Verstümmelungen ausliefern. Bitte setzen Sie ein Zeichen für wirklichen Schutz und Strafverfolgung, indem Sie einer Beteiligung an dieser Ablenkung eine Absage erteilen! Bitte widmen Sie – bzw. Ihre Fraktion – sich stattdessen der Lösung der wirklichen Problemen, z.B. dem bisherigen gesetzlichen Täterschutz durch die Schweigepflicht.
Lesen Sie bitte unsere kurzen Erläuterungen, weshalb wir für „Keine Änderungen im Strafrecht bitte“ plädieren und hier noch einmal ausführlich.
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Die bislang veröffentlichte Zahl von 4.000 gefährdeten Mädchen in Deutschland ist nachweislich falsch und beziffert gerade mal ein Zehntel der tatsächlich gefährdeten 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen.Die fehlerhaften Daten basieren zum einen auf einer logisch-falschen Auswertung des Zahlenmaterials des statistischen Bundesamtes sowie der Unterschlagung ganzer Risikogruppen. Eine genaue Erläuterung dieser Fehler finden Sie hier.
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[…] bereits ausführlich kritisiert und erläutert, weshalb die geplanten Änderungen keine Verbesserung der Strafverfolgung und auch keinen Schutz für gefährdete Mädchen erreichen können. Der Antrag selbst soll deshalb […]
[…] bereits ausführlich kritisiert und erläutert, weshalb die geplanten Änderungen keine Verbesserung der Strafverfolgung und auch keinen Schutz für gefährdete Mädchen erreichen können. Der Antrag selbst soll […]
[…] Bundestag soll Strafrechtsänderung zu “Genitalverstümmelung” ablehnen! (2010) […]
[…] Bundestag soll Strafrechtsänderung zu “Genitalverstümmelung” ablehnen! (2010) […]