Berlin/Hamburg, 21.12.2010. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. setzen sich ab jetzt gemeinsam für den Schutz der bis zu 50.000 Mädchen ein, die in Deutschland von Genitalverstümmelung (FGM) bedroht sind. Minderjährige Mädchen sicher vor dieser schweren Gewalt zu schützen, ist eine besondere Aufgabe des Kinderschutzes, für den sich der Bund Deutscher Kriminalbeamter seit vielen Jahren stark macht.
Erfolgreiche Prävention erfordert auch eine konsequente Strafverfolgung, die Tätern rechtsstaatliche Grenzen aufzeigt. Bislang sind den Strafverfolgungsbehörden allerdings die Hände gebunden, denn die Taten kommen in aller Regel nicht ans Licht: Es gibt weder eine Untersuchungspflicht noch eine ärztliche Meldepflicht. Selbst wenn zum Beispiel ein Kinderarzt zufällig eine Genitalverstümmelung feststellt, darf er diese Misshandlung nicht den Behörden melden.
Daher sind die gefährdeten Mädchen auf die Umsicht der gesamten Gesellschaft angewiesen. Menschen, die von einer geplanten oder bereits verübten Tat erfahren haben, wissen jedoch häufig nicht, an wen sie sich wenden können.
„Ein leicht zugängliches Beratungs- und Hilfsangebot ist unerlässlich, deshalb haben wir auch auf unserer BDK-Website www.bdk.de den Zugang zum FGM Notruf verlinkt“, so Klaus Jansen, der Vorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Das Kinderschutzprojekt „SOS FGM“ bündelt Notruf, Beratung und Opferhilfe:
Nähere Informationen sind im Internet zugänglich auf www.sosfgm.org.