Vor einer Woche fand im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung statt, bei der es um die Gesetzesentwürfe zur Schaffung eines eigenen Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ von Bundesrat, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD ging.
Die TaskForce hatte bereits im Vorfeld scharfe Kritik an einzelnen Entwürfen geübt und begrüßt daher die mehrheitliche Ablehnung dieser Pläne durch die Sachverständigen der Anhörung: Wie aus einer hib-Meldung des Bundestages hervorgeht, herrschte zwar Konsens über die Strafwürdigkeit von Genitalverstümmelungen, allerdings lehnten die eingeladenen Experten „die vorgebrachten Gesetzesentwürfe…mehrheitlich ab“.
So erhielt Bernd Carstensen, Stellvertretender Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Zustimmung von Ulrich Franke und Ralf Wehowsky – Richter bzw. Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsuhe – für seinen Verweis auf die praktischen Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung: Diese sind keineswegs Defiziten im Strafrecht geschuldet, sondern den rechtlichen Rahmenbedingungen, mit denen sich die Politiker allerdings bislang nicht auseinandersetzen wollen, wie z.B. der Verhinderung der Informationsweitergabe durch die ärztliche Schweigepflicht.
Edward Schramm von der Friedrich-Schiller-Universität in Jena „sprach sich für die Annahme des Gesetzesentwurfes der Grünen aus“ und merkte an, dass der Begriff „Beschneidung“ bagatellisierend ist und der Begriff „Verstümmelung“ deshalb passender sei.
Und obwohl die TaskForce einer Änderung des Strafrechts grundsätzlich kritisch gegenüber steht und auch in dem Antrag der Grünen eine Mogelpackung sieht, ist es nur fair einzuräumen, dass dieser Antrag zumindest vertretbar ist – im Gegensatz zu den Plänen von Bundesrat und SPD, die vor allem die Interessen der Täter stärken und sie mit geringen Eingangsstrafen vor einer möglichen Abschiebung schützen sollen.
Mit Helmut Fünfsinn, Leiter der Strafrechtsabteilung des hessischen Justizministeriums, hat die FDP übrigens keinen „externen Sachverständigen“ geladen, sondern einen Mitarbeiter jenes Ministeriums, das für den Bundesratsentwurf zuständig war, der ebenfalls Verstümmelungstäter vor der Abschiebung bewahren soll und dabei nicht alle Formen von Genitalverstümmelung verbieten will.
Vor diesem Hintergrund ist besonders Fünfsinn’s Äußerung entlarvend, die geplanten Strafrechtsänderungen seien lediglich als „eine symbolische Gesetzgebung“ gemeint – d.h. es geht gar nicht um eine tatsächliche Verbesserung der Strafverfolgung von Verstümmelungstätern, sondern die rechtsnormative Ineffektivität = Wirkungslosigkeit wurde von den Initiatoren bereits einkalkuliert!
Die TaskForce wird deshalb auch weiterhin diese Bestrebungen kritisieren und von Regierung und Politikern die Umsetzung effizienter Maßnahmen fordern, die sowohl umfassenden Schutz für alle gefährdeten Mädchen bieten können, als auch die konsequente strafrechtliche Verurteilung, besonders der Anstifter (Eltern/Familie) ermöglichen, wie z.B.
– Gesetzliche Meldepflicht (sowohl im Fall bereits verübter Verstümmelungen als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);
– Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr);
– Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle bis zu 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppen, um die Verstümmelungen in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (gem. Beschluss BGH, XII ZB 166/03 v. 15.12.2004).
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