Das „Präventionsprogramm“ basiert auf dem Bekenntnis zu den unveräußerlichen und unteilbaren universellen Menschenrechten, dem Deutschen Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie der UN-Menschen- und Kinderrechtskonvention.

Die rechtliche Herleitung der Maßnahmen sowie die notwendigen Rahmenbedingungen für umfassenden Schutz der gefährdeten Mädchen finden Sie hier: Präventionsprogramm zum Download

Es geht darum, alle gefährdeten Mädchen unter Generalschutz zu stellen, d.h. mit einfachen aber präzisen Maßnahmen die Misshandlungen zu verhindern und bereits begangene Taten systematisch aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen.

Dafür werden die Mädchen der sogenannten Risikogruppe zugeordnet, denn Genitalverstümmelung wird als kollektive Gewalt innerhalb genau bestimmbarer Gruppen verübt.

  • Genitalverstümmlung ist ein erheblicher Grundrechtseingriff und die Gefahr für die Mädchen so konkret, dass der Staat seine Schutzpflicht den Kindern gegenüber erfüllen muss.
  • Die gefährdeten Mädchen werden bislang jedoch diskriminiert, indem ihnen angemessener Schutz verwehrt wird. Durch die Umsetzung unseres Präventionsprogramms würden automatisch alle Mädchen umgehend geschützt.

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