Ein Kommentar der TaskForce-Gründerin Ines Laufer
Vor nunmehr 16 Jahren wurde der 6. Februar von der UN zum „Internationalen Tag für Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“ erklärt.
Seitdem sind an diesem Tag insbesondere von westlichen Politikern, Regierungen und NGOs Verlautbarungen zu lesen und zu hören, wie furchtbar diese Praktiken seien, wie sehr sie gegen die Menschenrechte verstoßen und weltweit zu ächten seien. Ein Blick auf den tatsächlichen Umgang mit dieser schweren Kindesmisshandlung entlarvt die Äußerungen jedoch als reine Lippenbekenntnisse und bloße Betroffenheitsfloskeln.
Schauen wir uns kurz einmal die Fakten an:
Political Correcness ist wichtiger
Noch immer werden die Verstümmelungen in den Medien und im politischen Kontext als „Beschneidung“ verharmlost, obwohl afrikanische Initiativen seit Jahren die durchgehende Verwendung der korrekten Terminologie „Genitalverstümmelung“ fordern.
Der Islam als mächtigste Triebkraft bei der Aufrechterhaltung und anhaltenden Verbreitung der Verstümmelungen (z.B. in den Mittleren Osten sowie Asien, u.a. Indonesien, Malaysia und sogar auf die Malediven) wird aus Gründen der Political Correctness immer noch weitgehend negiert.
Die Verstümmelungstäter – sowohl die anstiftenden Familien als auch die Ausführenden – werden im Westen meist als unwissende, ungebildete aber eigentlich gutmeinende Menschen dargestellt, die mit etwas Aufklärung oder „alternativen Einkommensquellen“ von diesen Taten abgehalten werden können. Eine Sicht, die nicht nur längst von empirischen Fakten widerlegt ist, sondern auch eine beachtliche Portion Rassismus beinhaltet.
Doch wenn weder die Motivation der Täter noch die Verstümmelungs-fördernde Dynamik einer bestimmten Religion kritisch beleuchtet werden darf, kann das tatsächliche gewalttätige Wesen dieser Praktiken nicht umfänglich erfasst werden. Als Ergebnis des verfälschten Bildes, das von den Verstümmelungen gezeichnet wird, werden Steuer- und Spendengelder in verfehlte, wirkungslose Maßnahmen (wie z.B. „Aufklärungskampagnen“ oder „Umschulungen für Verstümmelungstäter/innen“) investiert.
Tausende Mädchen werden in Deutschland/Europa Opfer der Verstümmelungen – weil Politiker und Regierungen nicht bereit sind, sie konsequent zu schützen.
Auch „vor unserer Haustür“ werden kleine Mädchen Opfer der Verstümmelungsgewalt. In Deutschland mussten wir bereits vor Jahren die Zahl der gefährdeten Mädchen auf bis zu 50.000 nach oben korrigieren.
Und obwohl der Schutz dieser gefährdeten Kinder Aufgabe des Staates wäre, weigern sich Parlamentarier und Bundesregierung – mit Duldung der breiten Öffentlichkeit – wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
So wurde im Jahr 2013 ein explizites Verbot von weiblicher Genitalverstümmelung als §226 a.) ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Das Strafmaß wurde dabei absichtlich sehr niedrig angesetzt, um die Abschiebung der Täter zu verhindern.
Strafverfahren gibt es in Deutschland bislang keine – trotz tausender minderjähriger Opfer. Dies ist vor allem der ärztlichen Schweigepflicht geschuldet, denn Ärzte, die eine Verstümmelung an einem Kind feststellen, dürfen diese Information nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Doch ohne entsprechende Information können keine Verfahren eröffnet werden. Und von den minderjährigen Opfern ist keine eigenständige Anzeige zu erwarten. Nicht nur Politiker und Regierung wollen diese Art des systematischen Täterschutzes beibehalten, sondern auch die Bundesärztekammer und die Ärzteschaft selbst.
Wirksamer Kinderschutz durch echte „Null Toleranz“
Von „Null Toleranz“ gegenüber der Verstümmelung kleiner Mädchen sind die westlichen Länder trotz vollmundiger Bekundungen weit entfernt – denn die politische Priorität liegt immer noch auf der Einhaltung der „Political Correctness“ und einem ausgeprägten Eifer, die – ausschließlich migrantischen, überwiegend muslimischen – Tätergruppen nicht zu brüskieren.
Dabei wäre es denkbar einfach, ALLE gefährdeten Mädchen umfassend und messbar zu schützen und die wichtigste Tätergruppe – mithin die anstiftenden Familienmitglieder/Eltern – ihrer angemessenen Bestrafung zuzuführen.
Möglich wäre dies mit der Umsetzung der folgenden drei Maßnahmen, die die TaskForce bereits vor 12 Jahren erarbeitet hat und seitdem unermüdlich fordert.
+ Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr) kombiniert mit:
+ Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);
+ Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).
Erst wenn ehrliche Ächtung und der entschlossene Wille zu „Null Toleranz“ gegenüber der Verstümmelung kleiner Mädchen die heutigen kritikwürdigen Prioritäten – wie z.B. die „Political Correctness“ – abgelöst haben, werden die gefährdeten Kinder eine echte Chance haben, vor dieser Gewalt bewahrt zu werden.
Symbolfoto: (c) Shutterstock
4 Comments
Alle, die derartige Verbrechen begehen, berufen sich auf den Koran. Darum ist die Auseinandersetzung mit den Islam so unverzichtbar.
Lieber G. Matthies, es gibt zwar auch Christen, die Genitalverstümmelungen verübern (z.B. die Kopten in Äthiopien oder die Maasai = katholisch), aber der Großteil (wohl über 90%) der Täter und Opfer sind Muslime. Der Islam ist auch die einzige Religion weltweit, die die Verstümmelungen explizit fordert (vor allem die Shafi’iten) und/oder explizit duldet mit Bezug auf die Hadithe. Darum stimmen wir Dir zu: Die kritische Auseinandersetzung mit der Rolle des Islams bei der Verbreitung und Aufrechterhaltung dieser Gewalt ist unverzichtbar.
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London 2019: FGM-Urteil am 8. März (International Women’s Day)
Eine Frau, die ihre drei Jahre alte Tochter durch eine eigens bestellte (s. Global Citizen) sogenannte Beschneiderin genital verstümmeln ließ, ist die erste Person, die jemals in Großbritannien der FGM (weibliche Genitalverstümmelung) für schuldig befunden worden ist. Das Urteil wird für den 08.03.2019 erwartet (Weltfrauentag, Anm.).
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Die aus Uganda stammende Mutter (37) glaubt nicht nur an Notwendigkeit der FGM, sondern auch an allerlei ihr zur erfolgreichen Anwendung zur Verfügung stehende Zauberei oder Hexerei (Abwehrzauber, Schadzauber). In ihrer Wohnung in London hatte sie Spruchformeln und Fluchformeln ausgelegt, welche Polizei und Sozialarbeiter vom Untersuchen abhalten sollten (dazu vgl. b. Global Citizen die aufgeschnittenen Zitronen bzw. Limetten; im Bild bei BBC).
Ihr männlicher Partner (43) ist durch die Jury freigesprochen worden.
Die Mutter instruierte, drängte („coached“) ihre Tochter, der Polizei gegenüber zu lügen.
Während die Eltern vor Gericht waren, durchsuchte die Polizei das Haus der Mutter und fand Anzeichen von „Hexenzauber, Hexerei“ (witchcraft).
Prosecutor Caroline Carberry QC berichtet von zwei im Kühlschrank (s. u.) aufgefundenen Rinderzungen, Kuhzungen (cow tongues), „mit Nägeln durchstochen und mit Draht zusammengebunden, zusätzlich ein kleines stumpfes Messer“.
Während der Verhandlung behauptete die Mutter, ihre Tochter sei bedauerlicherweise zu Boden und auf Metall gefallen und habe ihr Geschlechtsteil dabei verletzt, nachdem sie geklettert war, um an einen Keks heranzukommen (s. u., zur geringen Glaubwürdigkeit vgl. das Fehlen von Bluterguss bzw. Prellung).
Krankenhausärzte hatten die Polizei alarmiert, nachdem das Mädchen mit beträchtlichem Blutverlust ins Whipps Cross Hospital (in Leytonstone) eingeliefert worden war.
FGM: Mother guilty of genital mutilation of daughter · BBC 01.02.2019
https://www.bbc.com/news/uk-england-47094707
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Die Mutter lebt in East London.
Aufgrund fehlender Blutergüsse bzw. Prellungen vermutete Bashier Dawlatly, ein aus dem Sudan stammender Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, weibliche Genitalverstümmelung, FGM.
40 aufgeschnittene Zitrusfrüchte (s. Bild b. BBC: ordentlich in zehn Viererreihen) enthielten die Namen der Polizeibeamten, den Namen des Sozialarbeiters sowie den Namen des Director of Public Prosecutions (DPP). Die von der Notwendigkeit der FGM überzeugte Täterin glaubt, wie wir gesehen haben, zusätzlich an die Wirkmacht vom Bannen bzw. Verwünschen oder Verfluchen, an ihre Fähigkeit zu schwarzer Magie.
3-Year-Old Girl in London Allegedly Subjected to FGM by ‚Witch‘ · „Brought to you by: Thomson Reuters Foundation“ · Global Citizen · 17.01.2019
https://www.globalcitizen.org/en/content/london-fgm-female-genital-mutilation-case-witch/
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Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:
أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht
Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:
اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung