Kritik an Bundesratsinitiative zur Schaffung eines “Straftatbestandes Genitalverstümmelung”: Wir brauchen keine Änderungen im Strafrecht, sondern wirksame Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung und umfassenden Schutz der Mädchen. Hamburg, den 16. Dezember 2009. Der Bundesrat wird sich am 18.12.2009 erstmals mit dem Vorschlag der Justizminister Hessens und Baden-Württembergs befassen, einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ im deutschen Strafrecht zu verankern. Kritik an Bundesratsinitiative zur Schaffung eines “Straftatbestandes Genitalverstümmelung”: Wir brauchen keine Änderungen im Strafrecht, sondern […]