Erfolg ist, wenn durch unsere Arbeit messbarer, sicherer Schutz für einzelne Mädchen oder für eine Gruppe erreicht werden konnte.
Mehr als die Hälfte der bisherigen Gerichtsbeschlüsse zum Schutz von Mädchen hat die TaskForce initiiert und/oder begleitet. Die Verfahren endeten – mit einer Ausnahme – stets mit dem sicheren Schutzes der Mädchen vor der Verstümmelungsgefahr im Heimatland der Eltern.
Lediglich in einem einzigen Fall konnten wir „Entwarnung“ an ein engagiertes Jugendamt geben, das bereits Schutzmaßnahmen (Antrag an das Amtsgericht zur Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts) vorbereitet hatte: Eine Gefährdung während einer Ferienreise konnte ausgeschlossen werden.
Da Politiker und Ministerien bisher auf die Möglichkeiten für umfassenden Schutz sehr verhalten reagieren, ist wirklicher Erfolg aber noch lange nicht in Sicht.
Auch Änderungen im öffentlichen Bewusstsein und konkretes Handeln, das umfassenden Schutzmaßnahmen den Weg bereitet, sind ein gutes Ergebnis
1. Die aktuelle Handreichung zur Förderung des Erkennens von Kindesmisshandlung und des adäquaten Umgangs mit Verdachtsfällen, die von verschiedenen Ministerkonferenzen der Länder (z.B. Innnenminister-, Kultusminister- und Familienministerkonferenz) verabschiedet wurde, ist richtungsweisend für konsequentes Handeln der Jugendämter:
Verstümmelungen im Genitalbereich ziehen für die Mädchen irreparable gesundheitliche und seelische Schädigungen nach sich und führen in vielen Fällen zu dauerhaft schweren Erkrankungen, Psychosen, zum Teil auch zum Tode. Zu diesen Verstümmelungen kommt es auf Veranlassung der Eltern oder mit deren Duldung überwiegend bei Auslandsaufenthalten während der Schulferien. Der Verbreitungsgrad dieser Genitalverstümmelungen ist in Ländern wie beispielsweise Ägypten oder Gambia extrem hoch. Hier ist nahezu jedes Mädchen gefährdet, verstümmelt zu werden. Gehört das Herkunftsland der Eltern zu den Ländern, in dem ein hoher Verbreitungsgrad an Genitalverstümmelung bekannt ist, dürfen die Familiengerichte das Aufenthaltsbestimmungsrecht einschränken, Das führt im Regelfall dazu, dass Eltern ihre Mädchen nicht – auch nicht während der Ferien – in die entsprechenden Herkunftsländer bringen dürfen. Die Kontrolle darüber obliegt dem Jugendamt, dem normaler Weise das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird.
Maßgeblich für den Eingriff in das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht die erklärte Absicht oder Androhung der Eltern, ihr Mädchen verstümmeln zu lassen, sondern die Wahrscheinlichkeit, dadurch einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche und seelische Integrität zu vermeiden, der durch sozialen Zwang in der Herkunftsgesellschaft droht.
2. Die Ablehnung des Gesetzesentwurfes zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ im Sommer 2009 hat die TaskForce mit ihrer Expertise und einer Petition begleitet. Mit der Ablehnung dieses Entwurfes konnten die von uns prognostizierten folgenschweren Konsequenzen für die Opfer abgewendet werden.
3. Als Mitglied des „Bündnis zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung“ gelang es der TaskForce, erstmals ein öffentliches Bewusstsein für die – sehr einfach vermeidbare – Genitalverstümmelung an Patenmädchen in deutschen Entwicklungshilfeprojekten zu schaffen:
Die Patenmädchen-Kampagne thematisiert und kritisiert die Duldung von Genitalverstümmelungen an Patenmädchen der Vereine Plan International, World Vision, Kindernothilfe und ChildFund und zeigt eine praktikable, einfache Lösung, die messbaren Schutz der Kinder sicherstellen kann.
Januar 2013: Mittlerweile wurden knapp 10.000 Briefe unterzeichnet, in denen die vier Organisationen aufgefordert werden, den Schutz der Patenmädchen vor Genitalverstümmelung konsequent einzufordern, sicherzustellen und zu überprüfen. Die Kampagnen-Aktionsgruppe auf “Facebook” zählt knapp 15.000 UnterstützerInnen, darunter viele Männer und Frauen aus afrikanischen und arabischen Ländern. Die Kampagnen-Fanpage hat mehr als 6.600 Fans…
Obwohl die Organisationen ihre Duldungspolitik in der Öffentlichkeit weiter bekräftigen, wächst der Druck stetig: Immer mehr Spender ziehen Konsequenzen und kündigen ihre Patenschaften und helfen den Kindern damit langfristig mehr. Auch nimmt die TaskForce immer wieder Gelegenheiten wahr, sich öffentlich mit Organisationen wie Plan International auseinanderzusetzen und sie für ihre Verstümmelungsduldung zu kritisieren.